Technische und organisatorische Maßnahmen, häufig kurz TOM genannt, sind Schutzmaßnahmen für personenbezogene Daten. Dazu können zum Beispiel Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung, Datensicherung, Protokollierung, Berechtigungskonzepte, Sicherheitsprozesse und Schulungen gehören. Nach Art. 32 DSGVO müssen sie dem jeweiligen Risiko angemessen sein.
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