Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 12 DSGVO ist eine Sicherheitsverletzung, die zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt. Nicht jede Datenschutzverletzung ist automatisch ein DSGVO Verstoß. Sie löst aber Prüf und Dokumentationspflichten aus.
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