Incident Response bezeichnet den organisatorischen und technischen Prozess zur Erkennung, Bewertung, Eindämmung und Aufarbeitung eines Sicherheitsvorfalls. Im Datenschutz muss dieser Prozess mit der Bewertung nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO verbunden sein, sobald personenbezogene Daten betroffen sein könnten.
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