Ein Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen. Seine Pflichten ergeben sich insbesondere aus Art. 28 und Art. 32 DSGVO. Bei einer Datenschutzverletzung muss er den Verantwortlichen nach Art. 33 Abs. 2 DSGVO unverzüglich informieren.
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