Videoüberwachung im Fitnessstudio: Warum „Sicherheit“ allein keine Kamera rechtfertigt
Die Datenschutzkonferenz zieht die Hürden für Kameras in Fitnessstudios deutlich enger, als viele Betreiber erwarten dürften. Entscheidend sind ein konkret belegter Zweck, mildere Mittel und eine saubere Interessenabwägung. Besonders Trainingsflächen und personallose Betriebsmodelle bleiben datenschutzrechtlich heikel. Ausgangspunkt ist die Orientierungshilfe vom 01.09.2026 der Datenschutzkonferenz zur Videoüberwachung in Fitnessstudios. Das Dokument ist ausdrücklich als „ENTWURF“ gekennzeichnet.
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