Die Datenschutz Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO ist eine strukturierte Risikoprüfung für Verarbeitungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringen. Sie beschreibt die Verarbeitung, bewertet Risiken und dokumentiert Maßnahmen zur Risikobehandlung. Nach Art. 35 Abs. 11 DSGVO ist sie bei relevanten Risikoänderungen zu überprüfen.
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