Was ist ein Drittland im Sinne der DSGVO?
Ein Drittland im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein Land, das nicht Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist.
Konkret sind Drittländer alle Staaten außerhalb der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen, da diese zwar nicht EU-Mitglieder sind, aber zum EWR gehören.
Besondere Voraussetzungen für Datenübermittlungen in ein Drittland
Die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU/EWR in Drittländer unterliegt besonderen Voraussetzungen gemäß den Art. 44-49 DSGVO.Ziel ist es, das in der EU geltende Datenschutzniveau auch bei Drittlandübermittlungen aufrechtzuerhalten.
Die wichtigsten möglichen Voraussetzungen sind:
- Es liegt ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für das betreffende Drittland vor (Art. 45 DSGVO).
- Es wurden geeignete Garantien wie verbindliche interne Datenschutzvorschriften oder EU-Standarddatenschutzklauseln vereinbart (Art. 46 DSGVO).
- Es liegt eine Ausnahmeregelung für spezifische Situationen vor (Art. 49 DSGVO), z.B. Einwilligung der betroffenen Person.
Ohne Erfüllung dieser Voraussetzungen ist eine Datenübermittlung in Drittländer nach der DSGVO nicht zulässig.