BGH zur Auftragsverarbeitung: Unternehmen haften auch nach Vertragsende der Auftragsverarbeitung für nicht gelöschte personenbezogene Daten
Mit Urteil vom 11.11.2025 hat der BGH (Az.: VI ZR 396/24) die Verantwortlichkeit von Unternehmen beim Ende einer Auftragsverarbeitung deutlich geschärft: Wer personenbezogene Daten an einen Dienstleister auslagert, bleibt auch nach Vertragsende in der Pflicht. Entscheidend ist nicht nur, dass vertraglich eine Löschung vereinbart wurde, sondern dass die Löschung oder Rückgabe der Daten tatsächlich sichergestellt […]

