10.000 Euro für Zugangsdaten per E-Mail: Was Sie aus dem „Excom-Bußgeld“ über die DSGVO lernen können
Ein Kunde erhält eine E-Mail seines Telekommunikationsanbieters mit neuen Zugangsdaten zum Kundenportal – Benutzername und Passwort gleich mitgeliefert, im Klartext, ohne besonderen Schutz. Genau daraus wurde ein Datenschutzfall. Nicht, weil nachweislich ein Angreifer zugriff. Sondern weil die Organisation hinter diesem Versand erkennbar keinen tragfähigen Sicherheitsprozess hatte. Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat daraus ein Bußgeld gemacht – und für Unternehmen eine ziemlich wichtige Lektion.

